Auch bei beliebig hohem Aufwand  ist ein Schadenereignis nicht auszuschließen. Entsprechend der Bedeutung des Personenschutzes als höchstes Schutzziel ist die Menschenrettung sicherzustellen.
  1. Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. rechnerisch) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen
  2. Höchstzulässige Zahl von Nutzern der baulichen Anlage, ggf. nach Tageszeit geordnet
  3. Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich Rettungswege
  4. Lage, Anordnung, Bemessung von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  5. Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischer Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen