Technische Anlagen und Vorkehrungen scheitern mit Sicherheit, wenn nicht Funktionserhalt und Anwendbarkeit gesichert sind. Hier muß das Verhalten der zuständigen Personen geplant und geschult sein. Entsprechende Pläne und Informationen sind aktualisiert vorzuhalten. Sie müssen insbesondere auch die Schwachpunkte der Objekte detailliert aufführen.
  1. Feuerwehrpläne
  2. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)
  3. Angaben , welche materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichende Maßnahmen statt dessen vorgesehen werden
  4. Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandingenieurwesens.