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Brandschutzbeauftragter
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Brandschutzbeauftragte und ruhr|protect
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Vorgaben für den Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Stellenwert her ähnlich. Beiden gemein ist die hohe Verantwortung für die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage des Unternehmens.

Zur Durchführung der Obliegenheiten sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
  • benannte, fest mit der Aufgabe betraute Stelle bzw. Funktion,
  • vorgeschriebener zeitlicher Mindestumfang,
  • vorgeschriebene Dokumentation,
    • Nachweis der Tätigkeiten,
    • Führen der Betriebsbücher, Wartungspläne usw.,
    • Anwesenheit bei Baubesprechungen, den Arbeitsschutzterminen usw.