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Brandschutzbeauftragter
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Brandschutzbeauftragte und ruhr|protect
Warum wir
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Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Ihr obliegt im weiteren auch die Unterweisung der Mitarbeiter bzw. deren Aufsicht. Im Bereich der Alarm- oder Katastrophenschutzplanung nimmt sie die entsprechenden Revisions- und Kontrollaufgaben wahr.
  • Erstellen bzw. Kontrollieren der
    • Brandschutzordnungen nach DIN 14096,
    • Flucht- und Rettungspläne nach DIN EN 4844,
    • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Landesgesetzgebung,
    • Alarm- oder Katastrophenschutzpläne z.B. nach MKhBauVO.
  • Überwachen und Betreuen der
    • Wartung von Brandschutztüren, Löscheinrichtungen usw.,
    • Flucht- und Rettungswege,
    • Brandschutzmaßnahmen in Baustellen und von Fremdfirmen.
  • Durchsetzen der
    • Einhaltung rechtlicher Vorgaben,
    • Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes,
    • betrieblichen Interessen gegenüber Aufsichtsbehörde, Feuerwehr und Feuerversicherer,
  • betrieblichen Interessen bei Brandschutzbegehungen.

  • Im weiteren
    • Ausbilden und Unterweisen der Mitarbeiter bzw. Überwachung derselben bei Vergabe an externe Ausbilder,
    • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
    • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,