Brandschutzbeauftragter - Brandschutzbeauftragte
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Aufgaben des BrandschutzbeauftragtenIhr obliegt im weiteren auch die Unterweisung der Mitarbeiter bzw. deren Aufsicht. Im Bereich der Alarm- oder Katastrophenschutzplanung nimmt sie die entsprechenden Revisions- und Kontrollaufgaben wahr.
- Erstellen bzw. Kontrollieren der
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096,
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN EN 4844,
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Landesgesetzgebung,
- Alarm- oder Katastrophenschutzpläne z.B. nach MKhBauVO.
- Überwachen und Betreuen der
- Wartung von Brandschutztüren, Löscheinrichtungen usw.,
- Flucht- und Rettungswege,
- Brandschutzmaßnahmen in Baustellen und von Fremdfirmen.
- Durchsetzen der
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben,
- Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes,
- betrieblichen Interessen gegenüber Aufsichtsbehörde, Feuerwehr und Feuerversicherer,
- betrieblichen Interessen bei Brandschutzbegehungen.
- Im weiteren
- Ausbilden und Unterweisen der Mitarbeiter bzw. Überwachung derselben bei Vergabe an externe Ausbilder,
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,