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Interne oder externe Vergabe
Die hohen Anforderungen an die Wahrnehmung der Funktion sind hinreichend beschrieben. Die notwendigen Kenntnisse sind durch Lehrgänge und eine entsprechende technische Vorbildung sicher zu stellen.

Vorteilhaft für die Besetzung durch einen Mitarbeiter ist sicherlich die
langjährige Betriebserfahrung und Kenntnis von Menschen, Abläufen und Regelungen. Gerade hier liegt aber auch die Krux. Genau diese
Eingebundenheit führt erfahrungsgemäß zu Befangenheit und einseitiger Auslegung. Eine Situation die besondere Anforderungen an Eignung und Objektivität des Brandschutzbeauftragten stellt. Negativ stellen sich auch hohe Personal- und Fortbildungskosten dar. Zuletzt muß die trotz aller vermittelten theoretischen Kenntnisse die immer mangelnde Erfahrung im Brandschutz Berücksichtigung finden.

Einen Ausweg kann die externe Vergabe an eine Fachfirma wie unsere bieten. Die Betriebserfahrung wird dabei durch enge Zusammenarbeit mit dem technischen Dienst zu kompensieren sein. Objektivität ist durch die Sicht von außen und fehlenden sozialen Kontakte sicher gestellt. An Kosten fallen nur die tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeiten an. Aus- und Fortbildungs-kosten obliegen der ausführenden Firma. Hohe Beachtung muß die Qualifikation dieser Fachfirma finden. Sie muß grundsätzlich entsprechend feuerwehrspezifische Ausbildung nachweisen. Eine solche aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr ist unzureichend. Alternativ kann sie über Dipl. Ing. der Fachrichtung Sicherheitstechnik den Nachweis erbringen, wobei auch diese in keinem Falle intensive Erfahrung im Brandschutz entbehrlich macht.