Brandschutzbeauftragter - Seite 5
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Gesetzliche Forderungen nach BrandschutzbeauftragtenDie hohen Anforderungen an die Wahrnehmung der Funktion sind hinreichend beschrieben. Die notwendigen Kenntnisse sind durch Lehrgänge und eine entsprechende technische Vorbildung sicher zu stellen.
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Nach § 54 BauO NRW kann im Rahmen der Einzelfallprüfung ein Brand-schutzbeauftragter gefordert werden. Dies kann insbesondere bei Errich-tung oder Nutzungsänderung eines Sonderbaus, insbesondere derer über 1.600 qm Grundfläche, geschehen. - Industriebaurichtlinie Nordrhein-Westfalen
Brandschutzbeauftragte sind vom Betreiber eines Industriebaus ab einer Gesamtfläche der Geschosse von mehr als 5.000 qm zu bestellen.
Der Name des Brandschutzbeauftragten sowie jeder Wechsel in dieser Funktion ist der zuständigen Brandschutzdienststelle auf Verlangen mit-zuteilen. Er hat die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und die sich daraus ergebenden Anforderungen verantwortlich zu über-wachen sind. - Verkaufsstättenverordnung Nordrhein-Westfalen
In der VStättVO NRW hat der Betreiber unabhängig von der Größe des Geschäftes einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Die Verord-nung gibt in einzelnen Paragraphen zum Teil konkrete Vorgaben für die Tätigkeit des Beauftragten. Unter anderem obliegt ihm die Dienstplanung der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz.