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Brandschutzbeauftragter
Vorgaben
Aufgaben
Interne oder externe Vergabe
Gesetzliche Forderungen
Brandschutzbeauftragte und ruhr|protect
Warum wir
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Ohne Zweifel ist die Brandschutzorganisation die entscheidende Säule des Brandschutzes.

Sie bestimmt zugleich Verhalten der Mitarbeiter und Funktionssicherheit der eingesetzten Technik. Technik bedarf der Wartung und Instandhaltung. Und trotzdem kann sie ausfallen. Der Mensch bedarf der Unterweisung und der wiederkehrenden Einsicht über den Einfluß von Brand und Unfall auf seine Umgebung und durch diese auf ihn selbst.

Das Bemühen um einwandfreies Verhalten von Mensch und Technik, besonders bei Fehlern einer der beiden, heißt vorher zu planen und zu organisieren. Ausdruck dieser Bemühung ist organisatorische Teil des Brandschutzes, eben jene Brandschutzorganisation.

Und wie bei jeder Organisation liegt auch hier das Wesen der Funktion in Aufsicht und Kontrolle begründet. Sie allein sorgt von Beginn an und über die gesamte Lebenszeit der Organisation für beständiges Erledigen der
notwendigen Arbeiten.


Brandschutzorganisation
Ohne die Aufsicht der Brandschutzorganisation schläft die Sicherheit.


Von Auswirkungen der Brandschäden auf Menschenleben, Sachwerte und insbesondere Reputation und wirtschaftlichen Erfolg unternehmerischer Tätigkeit soll hier nicht weiter geschrieben sein. Doch kann diese Aufsicht offensichtlich weder weggelassen werden noch in Hand eines Mitarbeiters mit geringer Ausbildung oder geringer Durchsetzung liegen. Das schließt zugleich rasche Personalfluktuation oder weit gestreute Zuständigkeiten aus.


Verantwortung
Sicherheit des Unternehmens ist Chefsache,
aber der Chef kann nicht überall sein.


Beiden Forderungen genügen, heißt
  • eine Person fest mit der Aufsicht über den Brandschutz zu betrauen,
  • dieser Person die notwendigen Fertigkeiten zu vermitteln und
  • sie unmittelbar an die Geschäftsleitung anzubinden.
Letzteres führt zur Durchsetzungsfähigkeit allen Abteilung und Teilen des Betriebes gegenüber. Zudem muß sie weder über Kostenkompetenz verfügen noch Entscheidungen über Personal oder Ressourcen allein verantwortlich treffen müssen. Die Geschäftsführung behält alle wesentlichen Dinge in der Hand und bekommt im Gegenzug entscheidungsreife Vorgänge auf den Tisch.

Diese offenkundig vertrauensvolle und im Bereich der inneren Führung liegende Position ist mit der eines Mandats zu vergleichen. Die Geschäftsfüh-rung beauftragt hier einen ausgewählten Mitarbeiter Ihres Vertrauens. Hier entstammt der Begriff Brandschutzbeauftragter für diese Person.

Der Begriff des Brandschutzbeauftragten taucht folgerichtig auch in der Gesetzgebung auf. Nordrhein-Westfalen hat ihn in der Bauordnung des Landes im Bereich der Sonderbauten (§ 54 BauO NRW) verankert. In Verkaufsstättenverordnung und Industriebaurichtlinie des Landes findet der Begriff ebenfalls Verwendung. Das Land Hessen nennt und fordert ihn auch in der Krankenhausbauverordnung.


Vorgaben für den Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Stellenwert her ähnlich. Beiden gemein ist die hohe Verantwortung für die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage des Unternehmens.

Zur Durchführung der Obliegenheiten sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
  • benannte, fest mit der Aufgabe betraute Stelle bzw. Funktion,
  • vorgeschriebener zeitlicher Mindestumfang,
  • vorgeschriebene Dokumentation,
    • Nachweis der Tätigkeiten,
    • Führen der Betriebsbücher, Wartungspläne usw.,
    • Anwesenheit bei Baubesprechungen, den Arbeitsschutzterminen usw.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Ihr obliegt im weiteren auch die Unterweisung der Mitarbeiter bzw. deren Aufsicht. Im Bereich der Alarm- oder Katastrophenschutzplanung nimmt sie die entsprechenden Revisions- und Kontrollaufgaben wahr.
  • Erstellen bzw. Kontrollieren der
    • Brandschutzordnungen nach DIN 14096,
    • Flucht- und Rettungspläne nach DIN EN 4844,
    • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Landesgesetzgebung,
    • Alarm- oder Katastrophenschutzpläne z.B. nach MKhBauVO.
  • Überwachen und Betreuen der
    • Wartung von Brandschutztüren, Löscheinrichtungen usw.,
    • Flucht- und Rettungswege,
    • Brandschutzmaßnahmen in Baustellen und von Fremdfirmen.
  • Durchsetzen der
    • Einhaltung rechtlicher Vorgaben,
    • Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes,
    • betrieblichen Interessen gegenüber Aufsichtsbehörde, Feuerwehr und Feuerversicherer,
  • betrieblichen Interessen bei Brandschutzbegehungen.

  • Im weiteren
    • Ausbilden und Unterweisen der Mitarbeiter bzw. Überwachung derselben bei Vergabe an externe Ausbilder,
    • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
    • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,

Interne oder externe Vergabe
Die hohen Anforderungen an die Wahrnehmung der Funktion sind hinreichend beschrieben. Die notwendigen Kenntnisse sind durch Lehrgänge und eine entsprechende technische Vorbildung sicher zu stellen.

Vorteilhaft für die Besetzung durch einen Mitarbeiter ist sicherlich die
langjährige Betriebserfahrung und Kenntnis von Menschen, Abläufen und Regelungen. Gerade hier liegt aber auch die Krux. Genau diese
Eingebundenheit führt erfahrungsgemäß zu Befangenheit und einseitiger Auslegung. Eine Situation die besondere Anforderungen an Eignung und Objektivität des Brandschutzbeauftragten stellt. Negativ stellen sich auch hohe Personal- und Fortbildungskosten dar. Zuletzt muß die trotz aller vermittelten theoretischen Kenntnisse die immer mangelnde Erfahrung im Brandschutz Berücksichtigung finden.

Einen Ausweg kann die externe Vergabe an eine Fachfirma wie unsere bieten. Die Betriebserfahrung wird dabei durch enge Zusammenarbeit mit dem technischen Dienst zu kompensieren sein. Objektivität ist durch die Sicht von außen und fehlenden sozialen Kontakte sicher gestellt. An Kosten fallen nur die tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeiten an. Aus- und Fortbildungs-kosten obliegen der ausführenden Firma. Hohe Beachtung muß die Qualifikation dieser Fachfirma finden. Sie muß grundsätzlich entsprechend feuerwehrspezifische Ausbildung nachweisen. Eine solche aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr ist unzureichend. Alternativ kann sie über Dipl. Ing. der Fachrichtung Sicherheitstechnik den Nachweis erbringen, wobei auch diese in keinem Falle intensive Erfahrung im Brandschutz entbehrlich macht.



Gesetzliche Forderungen nach Brandschutzbeauftragten
Die hohen Anforderungen an die Wahrnehmung der Funktion sind hinreichend beschrieben. Die notwendigen Kenntnisse sind durch Lehrgänge und eine entsprechende technische Vorbildung sicher zu stellen.

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen
    Nach § 54 BauO NRW kann im Rahmen der Einzelfallprüfung ein Brand-schutzbeauftragter gefordert werden. Dies kann insbesondere bei Errich-tung oder Nutzungsänderung eines Sonderbaus, insbesondere derer über 1.600 qm Grundfläche, geschehen.
  • Industriebaurichtlinie Nordrhein-Westfalen
    Brandschutzbeauftragte sind vom Betreiber eines Industriebaus ab einer Gesamtfläche der Geschosse von mehr als 5.000 qm zu bestellen.
    Der Name des Brandschutzbeauftragten sowie jeder Wechsel in dieser Funktion ist der zuständigen Brandschutzdienststelle auf Verlangen mit-zuteilen. Er hat die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und die sich daraus ergebenden Anforderungen verantwortlich zu über-wachen sind.
  • Verkaufsstättenverordnung Nordrhein-Westfalen
    In der VStättVO NRW hat der Betreiber unabhängig von der Größe des Geschäftes einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Die Verord-nung gibt in einzelnen Paragraphen zum Teil konkrete Vorgaben für die Tätigkeit des Beauftragten. Unter anderem obliegt ihm die Dienstplanung der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz.



Brandschutzbeauftragte und ruhr|protect
Als solides Unternehmens des Brandschutzes bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Brandschutzbeauftragten auszubilden, zu unterstützen und zu qualifizieren. Mit dem gleichen hohen Anspruch stellen wir Ihnen auch unsere Dienstleistung direkt zur Verfügung und nehmen für Sie die Brandschutzbeauftragung in Ihrem Unternehmen wahr.

Wir erfassen präzise die spezifischen Gefahrenmomente Ihres Unternehmens und bereiten für Sie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor. So beinhaltet unser Tätigkeitsfeld umfassend beide Fundamente der Unternehmenssicherheit:
  • Voraussetzungen um Gefahrenmomente gar nicht wirken zu lassen
    • Überwachung und Wartung Sicherheitseinrichtungen,
    • Brandschutzkonzept,
    • Gutachten,
    • Gefährdungsanalyse,
    • Wartungspläne,
    • Instandhaltungsnachweise,
    • Instandhaltung und Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen
    • Ausschreibungen für Wartungsverträge
    • Vorlage von Angeboten zur Entscheidung.
  • Voraussetzungen die bei Gefahr die Auswirkungen auf Menschen und Unternehmens begrenzen oder gar verhindern
    • Einsatzplänen für öffentliche und nicht- öffentliche Feuerwehren,
    • Evakuierungspläne,
    • Taktische Maßnahmen für Brand- und Störfallereignisse,
    • Flucht- und Rettungswegepläne,
    • Pläne zur Abwasserrückhaltung,
    • Pläne zur Emmissionswarnung bei Störfällen,
    • Meldetechnik Brandschutz,
    • Meldetechnik Sicherheitsüberwachung,
    • Ausbildung für Betriebshelfer,
    • Erste Hilfe,
    • Betriebssanitäter,
    • Störfall – Behandlung.
Entsprechend hoch sind die an uns gestellten Forderungen. Genau daran messen wir die Qualifikation unserer Mitarbeiter und fordern auch das hierfür angezeigte Engagement ein.

Darüber hinaus stellen wir durch unser Zusammenwirken mit staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen sowie wissenschaftlichen Institutionen den notwendigen Wissensvorsprung, die Eigenkontrolle und die Wirksamkeit unserer Arbeit sicher.


Warum wir
  • Erfahrung
    Wir haben langjährige und intensive Erfahrung „von der anderen Seite“. Unsere Mitarbeiter haben alle durch ihren Dienst bei einer großen Feuerwehr Brandschutzpläne bei der Durchführung ihrer Einsätze angewendet. Dadurch sind sie eingehend mit den enormen Schwierigkeiten unsachgemäß erstellter Unterlagen vertraut. Sie wissen welch große Tragweite auch kleine „Tücken“ in den Vorbereitungen haben und wie diese Problem Schlagkraft und Wirksamkeit der Feuerwehreinsätze torpedieren.
  • Qualität
    Unser unternehmeneigenes Qualitätsmanagement beschreibt detailliert alle Arbeitsprozesse und minimiert schon im Vorfeld drastisch die Fehlermöglichkeiten. Darüber hinaus sind wir aufgrund unserer Unternehmensgröße auf besonderen Leumund hinsichtlich unserer Leistung angewiesen. Insbesondere unsere konzeptionellen Tätigkeiten, etwa in den Bereichen Evakuierung und Taktische Maßnahmen, bringen uns in die Abhängigkeit ausdrucksstarker Referenzen seitens unserer Kunden.

Qualität
in nur durchschnittlichem Grade
bedroht unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.


  • Integrität
    Alle notwendigen Informationen holen wir selbständig ein. Egal ob durch Begehung Ihres Unternehmens, Besprechungen mit Ihnen, durch Re-cherche bei den zuständigen Behörden und Organisationen oder durch adäquate Datenbanken.

    Doch egal was wir tun, höchstes Gut ist Ihre Sicherheit.

    Dafür stehen wir.

    Deshalb verbleiben alle Informationen über Sie bei uns. Wir geben niemanden Auskunft und unsere erstellten Unterlagen werden durch Sie genehmigt.

    Doch selbstverständlich bearbeiten wir Ihre Angelegenheiten mit offenen Augen. Sie können sich darauf verlassen, daß wir innerhalb unserer Erfahrung alle Gefährdungen prüfen und Sie darüber informieren.

    Vom abgelaufenen Feuerlöscher über die Fluchttür „falsch herum“ bis zur unzulässigen Energieverteilung.