Um dem Brandereignis wirksam entgegen treten zu können müssen die notwendigen Vorkehrungen für die Feuerwehren und Rettungsdienste geschaffen sein.
  1. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  2. Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie Nachweis der Löschwasserversorgung
  3. Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlußleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angabe zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  4. Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche