Jedes Krankenhaus stellt sich täglich der Forderung, seine Patienten als Schutzbefohlene zu sehen und ihnen adäquate Betreuung und Versorgung zukommen zu lassen.

Aus diesem Selbstverständnis heraus, bedarf es der Vorplanung und Vorsorge für den Eintritt des Großschadenfalles oder gar dem einer Katastrophe.
Insbesondere darf der Katastrophenschutz nicht einfach vom Schadensort in die aufnehmende Klinik verlagert werden.

Aus Sicht des Krankenhauses sind dabei zwei grundlegende Szenarien zu berücksichtigen:
  • die interne Schadenlage bei großen Notfallsituationen innerhalb des Krankenhaus
  • die externe Schadenlage.

Beiden Vorplanungen gemein ist die zwingende Notwendigkeit gleicher Abläufe. Nur bei identischen Verfahrensweisen im Routine- und im Ausnahmefall lassen sich Unklarheiten, Missverständnisse und grobe Fehler ausschließen. Das Leitmotiv lautet hier:

Was im Kleinen nicht geübt ist,
kann im Großen nicht funktionieren.


Erstellen eines Katastrophenschutzplanes

gemäß §§ 10(1), 11(2) KHG NRW, RdErl. MAGS NRW v. 08.01.1991 und in Abstimmung mit zuständigem Gesundheitsamt
  • Erstellung: Alarmplan Personal
    • Durchführungsanweisung Pförtner
    • Festlegung Alarmierungsverfahren
    • Personalliste nach Funktion/Fachbereich
    • Festlegung Klinik-Einsatzleitung, 3-fach besetzt
  • Erstellung: Ablaufplanung für
    • Ausstattung/ Räume der Klinik-Einsatzleitung
    • Kommunikation
      • Kommunikationswege intern/extern
      • Art und Durchführung der Kennzeichnung
    • Anfahrten, Bereitstellungen
      • Rettungs- und Versorgungskräfte
      • Unterstützungskräfte
      • Patienten und Bürger
    • Aufnahme, Sichtung, Kapazitätserhöhung
    • Registrierung, Dokumentation
    • Weiterleitung der Patienten intern / extern
    • Dependance, Notquartiere
    • Logistik
      • vorbereitend: Bedarfsdeckung, Notbevorratung
      • akut: Versorgung, Nachlieferung
    • Versorgung kontaminierter / infektiöser Patienten
      • Schutzmaßnahmen Personen und Gerät
      • Nothygiene, Notdekontamination
      • Bereichsbildung intern / extern
  • Abstimmung mit den beteiligten Stellen
    • ·    Besprechungen
      • Polizeiinspektion bzw. -präsidium
      • Feuerwehr Iserlohn
      • Rettungsdienst Märkischer Kreises, Hilfsorganisationen
      • Gesundheitsamt des Märkischen Kreises
      • Katastrophenschutzbehörde des Märkischen Kreises
    • Behördengänge f. Genehmigungs- / Anerkennungsverfahren
  • Unterweisung
    • Einweisung der ltd. Mitarbeiter in die Planung
    • Anfahrten, Objektbegehungen mit Abnahme der Unterlagen
  • Lieferung
    • 10 umfängliche Plansätze in Ordnern
    • 20 Notfallboxen inkl. Ausstattung