1    Einleitung
Dass Mitarbeiter das größte Kapital eines Unternehmens darstellen ist bekannt und akzeptiert. Insbesondere im Notfall jedoch, sind sie die einzige Möglichkeit eines Krankenhaus sich dieses Ereignisses erfolgreich zu stellen. Doch geht das erwiesenermaßen nur mit durch Ausbildung erworbene Fähigkeit.
Daher schreiben Gesetzgeber und explizit die Berufsgenossenschaften angemessene Unterweisung und Fortbildung vor. Diese gelten für die Bereiche Arbeitsschutz, Brandbekämpfung und Umsetzen des Katastrophenalarmplanes.

Zu diesem Zweck führt ruhr|protect adäquate Unterweisungen und Schulun-gen bei Ihnen vor Ort durch. Selbstverständlich übernimmt ruhr|protect in Ab-sprache mit Ihnen alle erforderlichen Vorbereitungen. Bei Durchführen einer Brandschutzübung etwa stellt ruhr|protect alles notwendige Material, Feuer-löschgeräte, Bedienpersonal, Lehrkräfte und übernimmt Reinigung und Ent-sorgung. Auf Wunsch finden spezielle Einrichtungen, wie Propangas betriebe-ne Löschtrainingsgeräte, Verwendung.

 


2    Vorschriften und Grundlagen
Die für Sie zutreffenden ordnungsrechtlichen Grundlagen seien im folgenden kurz aufgeführt. Diese, nicht abschließende, Darstellung soll Ihnen Überblick gewähren, über Rechtsquellen und Richtung der legislativen Vorgaben.

 

Krankenhausgesetz -KHG NW-

  • § 10 Zusammenarbeit der Krankenhäuser
    Abs. 1 Die Krankenhäuser sind entsprechend ihrer Aufgabenstellung [...] zur Zusammenarbeit untereinander und mit [...] dem Rettungsdienst, den Katastrophenschutzbehörden [...] verpflichtet [...]
  • § 11 Zusammenarbeit der Krankenhäuser
    Abs. 2 Das Krankenhaus ist verpflichtet, zur Mitwirkung im Katastrophen-schutz Einsatz- und Alarmpläne aufzustellen [...]
Krankenhausbauverordnung -KhBauVO-
§ 36 Sonstige Betriebsvorschriften
Abs. 5 Das Personal des Krankenhaus ist jährlich mindestens einmal zu belehren über:
  1. die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen
  2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand

Empfehlungen an die Krankenhäuser in NW zu Vorsorgeplanungen [..]

  • MBl. NW 1991 Seite 122 bis 124; Kap. 7 Fortbildung
    [..] ist es in erster Linie Aufgabe der Krankenhäuser, das Personal hinreichend in die bei Unglücks- und Katastrophenfällen wahrzunehmenden Aufgaben einzuweisen. Hierzu gehören insbesondere auch die Einweisung in die nach dem Einsatz- und Alarmplan vorgesehenen speziellen aufgaben.
  • MBl. NW 1991 Seite 122 bis 124; Kap. 8 Übungen
    Die Funktionsfähigkeit des Einsatz- und Alarmplanes ist in angemessenen Zeitabständen durch krankenhausinterne Übungen zu überprüfen und zu erproben. [...]

 Arbeitsschutzgesetz -ASG-

  • § 10  Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
    Abs. 2 Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. [...]
  • § 12 Unterweisung
    Abs. 1 Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...]

ArbStättV [ehemals ZH 1/525]
§ 55 Flucht- und Rettungsplan
In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Arbeitsstättenrichtlinie -ASR- 13/1
Kap. 6 Weitere Hinweise
Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in Handhabung von Feuerlö-schern zu unterweisen.

BGV A1
§ 43 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
Abs. 6 Mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen. Für den Brandfall ist ein Alarm-plan aufzustellen.

BGR 206
Abschnitt 4.7.2. Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Unterweisung [...] mindestens einmal jährlich [...] arbeitsplatzbezogen [...] erfolgt.


3    Unterweisungen
Besonderes Augenmerk bei Schulungen und Seminaren unserer Kunden legen wir auf die fachliche, soziale und menschliche Kompetenz unserer Dozenten.

Vermittlung von Wissen heißt Wissen erfahren!

Der Teilnehmer wird angesprochen, persönlich motiviert und für die Sache begeistert. Wir stellen uns auch hier eine der größten Herausforderungen,
der Weiterbildung Erwachsener
  • im Brandschutz,
  • in Abarbeitung von Großschadensereignissen.
Daher arbeiten bei uns erfahrene Dozenten nach modernsten Erkenntnissen der Erwachsenenpädagogik und suchen unter modernsten Lehr- und Übungsmitteln die bestmöglichen heraus.
Unsere Ausbilder sollen nicht durch monotone Vorträge und Referate bestechen. Viel mehr sollen sie die Teilnehmer/-innen unserer Unterweisung be-geistern, animieren und motivieren.
Das alles sichert Ihnen im Ernstfall gut ausgebildetes und entschlossen zielbewußtes  Personal.
 

3.1    Brandschutz
Wir führen eine Brandschutzunterweisung durch, die genau an Ihre örtlichen Gegebenheiten angepasst ist und den gesetzlichen Forderungen entspricht.
Im einzelnen bedeutet das:
  • Analyse der Themen, die von Ihren Mitarbeitern als Unterrichtsinhalte er-wartet werden. So sensibilisieren und motivieren unsere Schulungen Ihre Mitarbeiter,
  • Erlernen der brandschutztechnischen Einrichtungen in Ihrem Objekt,
  • Effiziente Ausbildung durch sinnvolle Gruppenstärke und modularen Auf-bau als Stationsausbildung. Das läßt Ihnen Spielraum bei der Auswahl einzelner Schwerpunktthemen.
Denn manuelles Lernen und praxisorientierte Unterrichtsmethoden sind Grundlage der Erwachsenenbildung.

Die Seminare werden von zwei Mitarbeitern im Team durchgeführt. Beide
haben eine brandschutztechnische Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr durchlaufen und mindestens die Gruppenführerprüfung am Institut der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen abgelegt. Außerdem verfügen sie über Ausbildung und Berufserfahrung des Disponenten einer Rettungsleitstelle und die Qualifikation zum Rettungsassistenten. Insofern verfügen Sie über praktische Erfahrung in der Notrufannahme und -bearbeitung.


3.2    Abarbeitung von Großschadensereignissen
Die Anwendung und Umsetzung des Alarmplanes und der geplanten Abläufe bedarf entsprechender Ausbildung. Genauso wie das dafür zwingend
notwendige Verständnis und Grundwissen. Im besonderen muss die
Ausbildung natürlich Planung und Belange Ihrer örtlichen Strukturen nachbilden. Im einzelnen bedeutet das:
  • Analyse Ihrer Alarm- und Einsatzplanung, mit Ableitung der zu unterrichtenden Themen. So wird effizient nur Notwendiges geschult,
  • Bildung der Mitarbeitergruppen und Anpassung an deren Ziele und Voraussetzungen,
  • Eigenständige Absprache mit den zuständigen Behörden und allen weiteren Stellen.
Auf Wunsch führen wir Rahmen- und Teilübungen zu den einzelnen Bereichen durch, auch unter Einbeziehung von Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Stellen.


3.3    Telefonzentrale und Pforte
Die zentrale Bedeutung von Telefonzentrale und Pfortendienst für Alarmierung und Logistik werden oft verkannt. Sofortige Weitergabe unabdingbarer Informationen und sicheres Einsetzen der Kommunikationsmittel sind Bestandteile der Alarmorganisation. Im einzelnen bedeutet das:
  • Zuordnen zuständiger Personen zum Ereignis,
  • Alarmieren der richtigen Personengruppen,
  • Sachgerechtes umfassendes Informieren der Hilfs- und Rettungskräfte.

 

3.4    Leistungsbeschreibungen
Musterhaft beschreiben wir eine Brandschutzunterweisung und eine
Notfallschulung für Pfortendienste, die von uns jeweils individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

 Pos.Leistungsbeschreibung   
 01Brandschutzunterweisung gemäß § 36(5) KhBauVO, ArbSchG und BGV A1RdErl. MAGS NRW v. 08.01.1991in Abstimmung mit dem Betreiber
 
  • 16 Mitarbeiter pro Unterweisung
  • Theoretischer Unterrichtsteil ca.30 min    
    • Erstmaßnahmen im Brandschutz    
    • Benutzung der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen    
      • Rauchabzug, Brandschutztüren    
      • Feuerlöschgeräte    
    • Ablauf eines Feuerwehreinsatzes     
      • Alarmierung der Feuerwehr und des Krankenhauses    
      • Organisation von Feuerwehr und Rettungsdienst    
      • Einbindung der Mitarbeiter    
    • Räumung und Evakuierung    
    • Rechte und Pflichten des Mitarbeiters    
    • Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung
  • Praktischer Unterrichtsteil ca. 60 min    
    • Erstmaßnahmen im Brandschutz

      jeder Mitarbeiter führt jede Übung durch

      • Ablöschen eines Kleinbrandes    
      • Ablöschen eines Flüssigkeitsbrandes    
      • Ablöschen einer brennenden Person    
    • Benutzung eines Wandhydranten    
    • Alarmierung der Feuerwehr und des Krankenhauses    
    • Räumung und Evakuierung    
      • Personenrettung mittels Laken    
      • Personenrettung mittels Dreiecktuch  
 02 Telefonmanagement / Notfallschulung   
 
  • 6 Mitarbeiter pro Schulung    
  • Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten    
    • Unterstützen des Feuerwehreinsatzes,Nutzen / Kontrollieren der Zugangsberechtigung usw.
    • Alarmieren des Personals intern / extern
    • Anwenden interner Alarmstrukturen und Zuständigkeiten
    • Einweisen externer Kräfte
    • Bedienen der technischen Sicherheitseinrichtungen    
  • Inklusive Lehr- und Übungsmaterial pro Teilnehmer    
  • Schulung in Ihrem Hause