Brandschutz und Baugenehmigung

Bei jeder Aufgabe im praktischen Leben beginnen die eigentlichen Schwierigkeiten meist erst bei der Anwendung erarbeiteter Lösungen auf Einzelprobleme.

So müssen gemäß der Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung und der Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Im Einzelfall stellt sich jedoch schnell der Effekt ein, dass die Kleinigkeiten entscheidend für die Wirksamkeit der Maßnahmen sind. So dämpft das Verhalten von Betroffenen teilweise extrem die Schlagkraft der vorbereiteten Maßnahmen. Sei es das Außerbetriebsetzen von Sicherheitseinrichtungen, die unsachgemäße Handhabung dergleichen oder schlichtweg panische Reaktionen, die die sinnvollen Lösungen aushebeln. Nicht zuletzt ist das auffallende Nichtwissen betroffener Personen über Handlungsabläufe in Notsituationen entscheidend für die enormen Schäden an Sachwerten und, in jedem einzelnen Falle besonders tragisch, an Leben und Gesundheit von Personen.

Hierdurch rechtfertigen sich die Gesetze und Vorschriften zur Bauausführung von gebäuden, Kennzeichnung von Fluchtwegen, Einsetzen nur zugelassener Betriebsmittel, Schulung der Mitarbeiter und sonstiger Pflichten der Unternehmer im Bereich der Sicherheit.

Diese ordnungsrechtlichen Belange führen schließlich auch zu einer Schadenminimierung und damit zu einer positiven wirtschaftlichen Konsequenz. Denn die finanziellen Auswirkungen auf ein durch Brandschaden angeschlagenes Unternehmen sind durch keine Versicherung zu decken. So spricht der Verband der Sachversicherer z. B. von einer signifikant hohen Konkursrate bei durch größeren Brand betroffenen Druckereien. Die, auch nur kurzzeitigen, Lieferausfälle an die Kunden führen zu einer nicht aufzuholenden Abwanderung. Ein anderes Beispiel ist die große Zahl von Geschäftsaufgaben bei Verlust der Datenbestände. Durch Ausfall der Buchhaltung, Adressbestände Fertigungsplanung usw. ist in nicht wenigen Fällen der Lebensnerv des Unternehmens durchtrennt.Die Sicherheit eines Unternehmens vor untragbaren Schadenfällen kann nicht allein durch Verwaltungsmaßnahmen, sondern in erster Linie nur durch Gestaltungsschritte erreicht werden.

Wir gestalten diese Sicherheit

 



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