Löschwasserversorgung Infrastruktur - Nachweis durch Ausmessen
Grundsätzlich müssen Städte und Gemeinden zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. In bestimmten Fällen wird diese Aufgabe teilweise oder vollständig dem Betreiber eines Objektes selbst übertragen.
Im vorliegenden Falle existiert historisch bedingt eine zu geringe öffentliche Löschwasserversorgung. Sie wurde durch ein Wasserreservoir ergänzt, das seinerzeit nicht nach der Norm für Löschwasserteich errichtet wurde. Im Zuge der brandschutztechnischen Beurteilung musste eine genaue Bestimmung des Wasserinhaltes erfolgen, zusammen mit dem Nachweis der jährlich konstanten Zuflussmenge und damit stetigen Pegelhaltung.
ruhrp|rotect führte die Volumenbestimmung aus, indem der Teich aufgeteilt in Polygon- und Rotationskörper durch eine Taucherin mit Leinenmann begangen wurde. Durch entsprechend hohe Zahl der Teilvolumina ließ sich eine hinreichende Genauigkeit erreichen.
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