Gefahrenabwehrpläne nach Störfallverordnung
Diese Planung sind betriebsbezogen und beschreiben konkret die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Insbesondere geht es um die Begrenzung von Störfallauswirkungen. Dabei berücksichtigen sie inner- und außerbetriebliche Gefahrenpotentiale. Sie prüfen alle denkbaren anlagen-, verfahrens- und stoffspezifischen Gefahrensituationen. Daraus entwickeln sie die möglichen Auswirkungen auf den Betrieb und dessen Umgebung. Im Mittelpunkt stehen die Konsequenzen auf Menschen und Umwelt.
Zu beachten sind die Wechselwirkungen zwischen benachbarten technischen Einrichtungen und empfindlicher Infrastruktur (Dominoeffekt). Schwierig, aber notwendig, ist dabei die Beschreibung und Abschätzung ( inkl. der Wahrscheinlichkeit ) des Ausmaßes und der Schwere ausgewählter Störfallszenarien, die vernünftigerweise eintreten können.
Im internen Gefahrenabwehrplan müssen insbesondere dargelegt sein:
- allgemeine Angaben über den Betrieb und seine Umgebung,
- anlagen-, verfahrens- und stoffspezifische Gefahrenpotentiale im Betrieb,
- Gefahrenpotentiale in der Umgebung des Betriebes,
- Natürliche Gefahrenpotentiale im Betrieb und seiner Umgebung,
- Einteilung von Gefährdungsbereichen,
- vernünftigerweise nicht auszuschließende Störfallablaufszenarien,
- Alarmierung und Warnung im Betrieb, der Umgebung, von zuständigen Stellen,
- Maßnahmen im Falle der Störfälle,
- Im Betrieb vorzuhaltende Mittel und Qualifikationen für Sofortmaßnahmen,
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